Tim Nies (FDP): Anfrage im Ausschuss für Soziales und Ordnung zu Ortungsmöglichkeiten der Feuerwehr & Notfallpunkten
1. Was für Möglichkeiten der Ortung hat die Feuerwehr aktuell?
2. Ist eine der folgenden Ortungsmöglichkeiten sinnvoll?
- Ortung via SMS.
Dem Betroffenen wird von der Leitstelle/Einsatzzentrale eine SMS mit einem Link zugesandt. Sobald die Person den Link anklickt, kann der Notrufempfänger die Position der in Not geratenen Person sehen.
- Ortung via Advanced Mobile Location
Wählt der Anrufer eine der im System hinterlegten AML-tauglichen Notrufnummern, so aktiviert das Handy zu Gesprächsbeginn automatisch WLAN und Satellitennavigation, auch wenn das vorher noch nicht der Fall war bzw. diese Funktionen am Endgerät dauerhaft deaktiviert wurden. Sobald das Smartphone eine Position ermitteln konnte – meistens nach wenigen Sekunden – werden diese Daten automatisch per SMS oder über HTTPS an die Leitstelle übermittelt. Eine aktive Internetverbindung wird nur bei Nutzung von HTTPS benötigt. Welcher Transportweg verwendet wird, hängt vom Land ab, in dem der Notruf abgesetzt wird.
3. Macht es einen rechtlichen Unterschied, ob es sich um eine Leitstelle oder eine Einsatzzentrale handelt?
4. Ist es sinnvoll für eine Zeit vor der Umsetzung Notfallpunkte im Langenfelder Grüngürtel zu installieren?
Hintergrund:
In der im Dezember 2018 in Kraft getretenen EU-Richtlinie 2018/1972 werden die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet sicherzustellen, dass der Leitstelle Informationen zum Anruferstandort des Notrufenden bereitgestellt werden. Dazu gehören explizit auch „vom Mobilgerät gewonnene Angaben zum Standort des Anrufers“
Tim Nies - Sachkundiger Bürger
Hanna Paulsen-Ohme - Ratsfrau