FDP-Fraktion stellt Eilantrag zur Abwendung von Konzessionsverlusten bei Gaststätten & Co.

Nach geltendem Recht verlieren Gaststätten, Diskotheken usw. ihre Gewerbeerlaubnis (Konzession), wenn sie ein Jahr lang nicht geöffnet waren (§ 8 Gaststättengesetz). Da in der Corona-Pandemie zahlreiche Betriebe seit bald einem Jahr geschlossen sind, droht nun für einige Betriebe also auch noch der Verlust der Konzession - für die FDP Langenfeld nicht hinnehmbar!
Um den Konzessionsverlust abzuwenden, müsste jeder Betrieb eigenständig Fristverlängerung beantragen. Das halten wir für zu bürokratisch und in der Sache auch für gefährlich. Es kann nicht sein, dass manche Betriebe schon ein Jahr lang auf staatliche Anordnung hin(!) unfreiwillig geschlossen haben und trotzdem nun auch noch ihre Konzession verlieren, wenn sie nicht selbst tätig werden. Zumal nicht jeder Eckkneipe klar sein dürfte, was gerade auf sie zukommt.
Die zuständige Aufsichtsbehörde kann die Frist allerdings auch per Allgemeinverfügung für alle Betriebe verlängern. Das FDP-geführte NRW Wirtschaftsministerium hat kürzlich mit einem entsprechenden Erlass an die nachgeordneten Behörden den rechtlichen Boden hierfür bereitet.
Vor diesem Hintergrund hat die Langenfelder FDP-Fraktion einen Eilantrag zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses eingereicht. Darin wird die Stadtverwaltung aufgefordert, schnellstmöglich eine entsprechende Allgemeinverfügung zu erlassen. In diesen schwierigen Zeiten dürfen wir die Gaststätten, Diskotheken und Co. nicht noch stärker belasten!
Der Beschlussvorschlag des Antrags lautet:
„Die Stadt Langenfeld wird für alle konzessionierten Gaststätten im Stadtgebiet Langenfeld, die auf Grund der jeweils geltenden Corona-Verordnungen der Landesregierung seit März 2020 oder einem späteren Datum ununterbrochen geschlossen sind und ihren Betrieb seitdem nicht mehr ausgeübt haben, eine sofort vollziehbare, gebührenfreie und am Folgetag bekannt zu gebende Allgemeinverfügung erlassen, die die Frist nach § 8 Satz 2 GastG von Amts wegen jeweils um ein Jahr verlängert.“
Details zu den rechtlichen Grundlagen werden in der Antragsbegründung genauer ausgeführt.