Evaluierung der Gestaltungsrichtlinie für Langenfeld
Seit Januar 2024 gilt die neue „Gestaltungsrichtlinien für die Art der Nutzung von Sondernutzungsflächen für die Langenfelder Innenstadt“ (im folgenden Gestaltungsrichtlinie). Durch die Gestaltungsrichtlinie sollte „ein urbanes und lebendiges Langenfeld gesichert werden. Hierzu tragen die Atmosphäre und das Ambiente der öffentlichen Räume sowie der Charakter der öffentlichen Straßen und Plätze wesentlich bei. Gemeinsames Ziel ist es, das Stadtbild durch eine gestalterisch anspruchsvolle und eher reduzierte Nutzung des öffentlichen Raumes zu verbessern.“.
Es sollte „vielmehr als bisher auf das Einkaufserlebnis“ gesetzt werden. Auf der anderen Seite gab es auch warnende Stimmen. So wurde die Gestaltungsrichtlinie beispielsweise als Bürokratiemonster bezeichnet. Die FDP Fraktion hatte seinerzeit zur Gestaltungsrichtlinie angemerkt, dass vernünftiges Angebot in der Stadt wichtiger als eine einheitliche Optik ist. Der Charme individuell und nicht ganz so perfekt gestalteter Lokale schien uns förderlicher für die Aufenthaltsqualität als eine Vereinheitlichung.
Nach drei Jahren sollte evaluiert werden, ob die Richtlinie ihren Zweck erfüllt, ob an diversen Ecken nachgeschärft werden muss oder ob man die Richtlinie in der Form nicht benötigt. Im Rahmen der Evaluierung interessiert uns auch, wie die Richtlinie umgesetzt und Verstöße geahndet worden sind.