Dringender Anpassungsbedarf des aktuellen Wehrpflichtgesetze
„Wir sehen einen dringenden Anpassungsbedarf im aktuellen Wehrpflichtgesetzt (WPflG)“. Kommentiert Arlette Fleischer, Ortsverbandsvorsitzende der Langenfelder FDP, die jüngste Berichterstattung über die Meldepflicht von Auslandsaufenthalten von mehr als drei Monaten Dauer. Von dieser Meldepflicht – die zum 1. Januar 2026 weitgehend unbemerkt eingeführt worden ist – sind junge Männer zwischen 17 und 45 Jahren betroffen. Im Rahmen der
Meldepflicht müssen die Betroffenen einen Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten sich diesen beim Karrierecenter der Bundeswehr genehmigen lassen.
„Statt Bürokratieabbau ist hier genau das Gegenteil entstanden. Ein neues Bürokratiemonster ist geboren. Detailregelungen und Transparenz fehlen komplett. Da hilft es überhaupt nicht, wenn jetzt von Seiten des Bundesverteidigungsministeriums erklärt wird, dass man an Vereinfachungsregeln arbeiten würde. Hier ist Seitens des Bundestags ein Gesetz verabschiedet worden, dass handwerklich schlecht gemacht ist und die Freiheitsrechte junger Menschen eingreift. Wir fordern die verantwortlichen Politiker auf, hier schnellstens für Transparenz und Abhilfe zu sorgen. Wenn sich der Bundestagsabgeordnete des Südkreises Mettmann wirklich für die Belange junger Menschen einsetzen möchte, hat er hier die Möglichkeit.“
„Es ist überhaupt nicht hinnehmbar, dass aktuell Millionen Männer in Deutschland überhaupt nicht klar ist, wie die Genehmigungspflicht umgesetzt wird und was passiert, wenn man diese einfach nicht kennt. Die aktuelle Regelung zeigt, dass hier Seitens der großen Koalition einem Gesetz zugestimmt worden ist, dass schwere handwerkliche Fehler beinhaltet. Diese sind umgehend zu beheben.“ Ergänzt Astrid Noack, stellvertretende Vorsitzende des Ortsverbands
der Langenfelder FDP.